17.04.2020, Medienmitteilung

Coronavirus: Kanton Zug begrüsst Lockerung der Massnahmen

Der Bundesrat hat gestern über den Zeitplan informiert, in dem die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelockert werden sollen. Der Zuger Regierungsrat begrüsst diese Lockerungen und wird die Anpassungen im Kanton Zug umsetzen. Gleichzeitig ruft der Regierungsrat die Zuger Bevölkerung auf, die Hygiene-​ und Abstandsregeln weiterhin konsequent einzuhalten. Der Zuger Regierungsrat setzt weiterhin auf ein konsequentes Contact Tracing, das seiner Meinung nach die Eindämmung der Ansteckungen im Kanton Zug positiv beeinflusst hat. Er fordert den Bundesrat auf, den Kantonen bald wieder ihre verfassungsmässigen Kompetenzen zurückzugeben.

Die einschneidenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die gewünschte Wirkung erzielt: Die Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus konnte auch im Kanton Zug stark verringert werden und die Zuger Spitäler sind nicht überlastet. Eine massvolle Lockerung der Einschränkungen ist deshalb angebracht. Die Zahlen im Kanton Zug entwickeln sich gut und sind vergleichsweise tief. Dazu beigetragen hat die professionelle Umsetzung der Massnahmen in den gesundheitlichen Institutionen wie den Spitälern, Pflegeheimen, der Spitex und der Zuger Ärzteschaft. Ihnen allen und der Zuger Bevölkerung spricht der Regierungsrat bereits heute seinen grossen Dank aus. Mit dem sogenannten Contact Tracing hat der Kanton Zug zusammen mit der Lungenliga Zentralschweiz bis heute angesteckte Personen betreut und Neuansteckungen zu vermeiden versucht. Der Regierungsrat setzt weiterhin auf diese Karte.

Zügige, epidemiologisch vertretbare Öffnungsschritte

Die schrittweise Öffnung trägt dazu bei, die Auswirkungen auf die Zuger Wirtschaft und insbesondere auf die Arbeitsplätze möglichst gering zu halten. Der Regierungsrat begrüsst auch, dass die Lockerungen durch Schutzkonzepte begleitet werden, wobei deren genauer Inhalt noch abzuwarten ist. Diese können je nach Branche Empfehlungen oder Pflichten beinhalten; die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Die aktuelle Situation fordert Gesellschaft und Wirtschaft stark. Der Zuger Regierungsrat beschloss deshalb bereits am 24. März, in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen, verschiedene Massnahmen zur Unterstützung von Zuger Unternehmen. Dabei handelt es sich um ein für Zug bisher beispielloses Hilfspaket für die Zuger Bevölkerung und Unternehmen. Das Paket umfasst einen Fächer verschiedenster Massnahmen, um schnell, unbürokratisch und an richtiger Stelle zu helfen. Klares Ziel des Regierungsrates ist es, dass Wirtschaft und Bevölkerung nach der Krise möglichst dort anknüpfen können, wo sie sich davor befunden haben.

Perspektiven für ungenannte Bereiche aufzeigen

Der Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, auch für jene Branchen und Gesellschaftsbereiche Perspektiven aufzuzeigen, die in der aktuellen Verordnung nicht genannt sind. Dazu gehören etwa die Gastronomiebetriebe. Auch im Sport – sowohl im Spitzen-​ als auch im Breitensport – sind Öffnungen möglich, wenn die Regeln eingehalten werden. Die Kantone wären in der Lage, hier vernünftige Konzepte zu prüfen und zuzulassen. Der Zuger Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, möglichst bald das Notrechtsregime gemäss Epidemiengesetz zu verlassen und zu ordentlichen Zuständigkeiten zurückzukehren.

Notwendiges Hochfahren der Gesundheitsversorgung

Neben gewissen Gewerbebetrieben können auch medizinische Leistungserbringer ihren Betrieb wieder aufnehmen resp. hochfahren. Auch diese Massnahme begrüsst der Kanton Zug ausdrücklich. Eine weitere Einschränkung in diesem Bereich hätte einen Rückstau von Eingriffen zur Folge gehabt, welcher vermieden werden muss. Gleichzeitig ist entscheidend, dass die Zuger Spitäler für einen möglichen Wiederanstieg von COVID-​Fällen gerüstet bleiben und die entsprechenden Massnahmen treffen. Der Kanton Zug steht dazu weiterhin in engem Kontakt mit den beiden Akutspitälern im Kanton Zug, dem Zuger Kantonsspital in Baar und der Hirslanden AndreasKlinik in Cham.

Rückkehr zum Präsenzunterricht

Am 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen ihre Türen für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, am 8. Juni soll der Präsenzunterricht an den Mittel-​, Berufs-​, Fachhochschulen und Hochschulen wieder aufgenommen werden. Die Untergymnasien an den Kantonsschulen Zug und Menzingen zählen zu den Mittelschulen und öffnen mit diesen wieder. Denkbar ist, dass die letzten zwei Tage des Fernunterrichts jeweils für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei sind, damit die Lehrpersonen die Schulhäuser beziehen und den Schulbetrieb vor Ort hochfahren können. Handlungsrichtlinie für die Gestaltung des Präsenzunterrichts muss die zügige Rückkehr zur Normalität sein. Dazu gehören Notenzeugnisse vor den Sommerferien ebenso wie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen an den Mittelschulen. Wie bereits früher angekündigt, wird von mündlichen Abschlussprüfungen aufgrund der besonderen Abhängigkeit von externen Expertinnen und Experten abgesehen. Eine Normalisierung wird auch bei den Angeboten der schulergänzenden Betreuung angestrebt. Umfassende Abhängigkeiten bestehen bei Schule und Betreuung im Bereich der bundesrätlichen Vorgaben zur Hygiene, die mit den jeweiligen Entscheiden erwartet werden.

Betrieb von Kindertagesstätten und Spielgruppen

Der Betrieb von Kindertagesstätten ist wie bis anhin gewährleistet, wobei bis zur Lockerung der bundesrätlichen Massnahmen weiterhin gilt, dass die Betreuung zu Hause – wenn dies für Familien machbar ist – bevorzugt wird. Diesfalls ist der Kanton Zug, wie Anfang April kommuniziert, bereit, die Elternbeiträge zu übernehmen. Der von der Zuger Regierung gesprochene finanzielle Rettungsschirm für die Kitas in der Höhe von 2,8 Millionen Franken beginnt rückwirkend per 16. März und endet am 19. April. Ende April entscheidet die Zuger Regierung, ob dieser allenfalls bis zum 9. Mai ausgedehnt wird. Diesfalls würde der Notkredit entsprechend erhöht. Die Spielgruppen werden gleich wie die Volksschulen behandelt. Sie bleiben noch bis zum 9. Mai geschlossen und können Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Berufsbildung: Qualifikationsverfahren 2020 (Lehrabschlussprüfungen)

Die Zuger Berufsschulen sind gut auf die besonderen diesjährigen Qualifikationsverfahren (QV) vorbereitet. Ziel ist es, dass alle Lernenden nach erfolgreichem Abschluss bis Mitte Juli 2020 das Fähigkeitszeugnis in Empfang nehmen können (Kanton Zug: rund 1200 Jugendliche). Die QV werden nach nationalen Vorgaben durchgeführt (gemäss Notverordnung des Bundesrats). Es finden keine schulischen Abschlussprüfungen statt. Für die praktischen Arbeiten wird die Abschlussprüfung anhand vorgegebener Varianten durchgeführt, die der jeweilige Branchenverband bestimmt; Ziel ist die Bestimmung der Arbeitsmarktfähigkeit. Details der Prüfungen je Beruf werden bis Ende April kommuniziert (Kanton Zug: rund 130 verschiedene Berufe). Die Modalitäten für die Berufsmaturitätsprüfungen werden Anfang Mai kommuniziert.

Kanton stellt bei Bedarf Hygienemasken zur Überbrückung zur Verfügung.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 27. April 2020 für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht die Beschränkung auf dringende Behandlungen aufgehoben wird. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-​Studios und Kosmetik dürfen ab dann wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Je nach Branche kann dazu das Tragen von Masken sinnvoll sein. Falls auf dem Markt noch nicht genügend Hygienemasken zur Verfügung stehen sollten, stellt der Kanton Zug diesen Branchen zur Überbrückung dieses Engpasses Hygienemasken aus seinen Beständen zur Verfügung. Der Kanton informiert nächste Woche, wie die Verteilung Masken organisiert wird.

Hygiene-​ und Abstandsregeln bleiben gültig

Diese ersten Lockerungen bedeuten keinesfalls, dass die Corona-​Pandemie ausgestanden ist. Es ist und bleibt entscheidend, dass die Bevölkerung die Hygiene-​ und Abstandsregeln nach wie vor einhält und physische Kontakte mit Personen ausserhalb des eigenen Haushalts vermeidet. So kann die Zahl der Neuinfektionen weiter gesenkt werden und besonders gefährdete Personen können effektiv geschützt werden.

Hotline bleibt in Betrieb

Für Fragen aus der Bevölkerung steht die kantonale Hotline weiterhin zur Verfügung: 041 728 49 00 (Mo-Fr: 9.00 bis 16.00 Uhr) / corona@zg.ch

Kontakt

Stephan Schleiss

Landammann/Bildungsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 31 80 stephan.schleiss@zg.ch