27.02.2020, Medienmitteilung

Coronavirus Sars-​CoV-2: Kanton Zug ist vorbereitet

Der Kanton Zug beobachtet die Ausbreitung des neuen Coronavirus Sars-​CoV-2 weiterhin aufmerksam. Auch in der Schweiz wurde mittlerweile ein erster Fall nachgewiesen. Der Kanton Zug hat entsprechende Vorbereitungsmassnahmen getroffen. Zudem stehen die Kantonsbehörden in engem Austausch mit den anderen Kantonen, dem Bund sowie den Zuger Leistungserbringern. Für die Bevölkerung besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Gefahr, ein striktes Einhalten der Hygieneregeln ist aber während der Grippesaison stets zu empfehlen.

Die kantonalen Gesundheitsbehörden können im Umgang mit dem neuen Coronavirus auf Erfahrungen aus früheren Epidemien sowie auf den entsprechenden Pandemieplan zurückgreifen. Der Kanton Zug hält sich im Umgang mit dem neuen Virus an die Handlungsempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und setzt die entsprechenden Massnahmen um. «Der Kontakt zwischen dem Kanton Zug und dem BAG läuft reibungsfrei und unkompliziert ab», lobt der Gesundheitsdirektor Martin Pfister alle involvierten Stellen.

Regelmässige Information an Fachpersonen und Behörden

Im Zentrum steht dabei momentan die regelmässige und zeitnahe Information von Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich wie Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Kliniken. Aber auch die verschiedenen kantonalen und kommunalen Behörden werden laufend über die aktuellsten Entwicklungen informiert. Momentan gelten dabei nach wie vor keine Restriktionen für Betriebe, Schulen oder andere Institutionen und Veranstaltungen. Der kantonale Führungsstab (KFS), der bei ausserordentlichen Situationen aktiv wird, wird ebenfalls regelmässig informiert, er steht aber noch nicht im Einsatz. Im Hintergrund bereitet sich der Kanton auf mögliche Eventualitäten vor und hat die Verantwortlichkeiten und Abläufe definiert.

Übliche Hygienemassnahmen bieten Schutz

Den besten Schutz vor dem Coronavirus, dass über Tröpfchen übertragen wird, stellen die bekannten Hygienemassnahmen dar: Regelmässiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge sowie Abstand zu Erkrankten (min. 2 Meter). «Ein Einhalten dieser Massnahmen ist während der Grippesaison sowieso stets sinnvoll», betont der Kantonsarzt Rudolf Hauri.

Mögliche Quarantänestation bestimmt

Als zusätzliche Massnahme hat der Zuger Kantonsarzt gemeinsam mit dem Chef des Kantonalen Führungsstabs und dem Zivilschutz passende Räumlichkeiten für Quarantänestationen bezeichnet. Diese befinden sich in kantonseigenen Gebäuden im Gebiet Chamau (Gemeinde Hünenberg). Die Isolation von Infizierten und deren Kontaktpersonen wird aber primär in den Wohnungen der betroffenen Personen stattfinden. Nur in Fällen, in denen dies nicht möglich ist und die Personen auch keine Behandlung im Spital benötigen, würde die Quarantänestation in Betrieb genommen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner des Gebiets besteht keine Gefahr. Diese wurden vom Gesundheitsdirektor und dem Kantonsarzt an einer Informationsveranstaltung im Detail darüber informiert, was eine mögliche Inbetriebnahme der Quarantänestation bedeuten würde.

Weitere Informationen

Für allgemeine Fragen aus der Bevölkerung verweist der Kanton Zug auf die Homepage und Hotline des BAG:

- bag.admin.ch

- +41 58 463 00 00 (täglich 8 bis 18 Uhr)

Für spezifische Fragen zu Reisehinweise wird auf die Homepage http://www.safetravel.ch verwiesen.

Falls es aktuelle Informationen zur Situation im Kanton Zug gibt, werden diese laufend auf der Homepage des Amts für Gesundheit veröffentlicht:

https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-​fuer-gesundheit/aktuell/

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01