05.03.2020, Medienmitteilung

Coronavirus Sars-​CoV-2: Zwei weitere Fälle im Kanton Zug

Zwei weitere Personen aus dem Kanton Zug sind positiv auf das neue Coronavirus Sars-​CoV-2 getestet worden. Es handelt sich um eine 21-​jährige Frau sowie einen 58-​jährigen Mann. Die Frau war bereits in Quarantäne, da sie in engem Kontakt mit dem ersten Zuger Corona-​Patienten stand. Der Mann hat sich nach jetzigem Kenntnisstand auf einer Geschäftsreise durch verschiedene betroffene Länder in Asien angesteckt. Beide Personen befinden sich in einem guten gesundheitlichen Zustand. Die bisherige Regelung betreffend Durchführung von Veranstaltungen im Kanton Zug bleibt in Kraft: Für Veranstaltungen ab 200 Personen gilt eine Meldepflicht.

Beide infizierten Personen wurden in ihren Wohnungen isoliert, da sie momentan keine medizinische Pflege in einem Spital benötigen. Mehrere Personen, die in engem Kontakt mit den infizierten Personen standen, wurden ebenso in ihren Wohnungen unter Quarantäne gestellt. Die Gefährdungslage im Kanton Zug hat sich nicht verändert.

Hygieneregeln bieten besten Schutz

Der Kanton Zug setzt in Absprache mit dem BAG weiterhin alle notwendigen Massnahmen zur Prävention um, damit eine Übertragung des Virus auf weitere Personen möglichst verhindert werden kann. Den besten Schutz bieten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln. Insbesondere regelmässiges und gründliches Händewaschen ist ein wirksames und einfaches Mittel gegen eine Ansteckung. «Die Verwendung von Desinfektionsmitteln ist dabei nicht nötig – normale Handseife reicht vollkommen aus», führt Kantonsarzt Rudolf Hauri aus. Wichtig ist zudem, dass Personen mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben.

Bei Symptomen: Telefon an die Hausärztin/den Hausarzt

Personen, die mögliche Symptome der Krankheit COVID-​19 verspüren (Unwohlsein, trockener Husten, Müdigkeit, Fieber), sollten sich telefonisch mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Alternativ steht der ärztliche Notfalldienst (Tel. 0900 008 008) zur Verfügung. Die Ärztinnen und Ärzte beurteilen, ob ein Verdachtsfall vorliegt oder nicht. Ohne Anweisung sollen entsprechende Personen nicht selbst eine Klinik oder Praxis aufsuchen.

Regelung betreffend Veranstaltungen bleibt bestehen

Die bisherigen Regeln betreffend Durchführung von Veranstaltungen im Kanton Zug bleiben nach wie vor bestehen. Für Veranstaltungen ab 200 Personen gilt eine Meldepflicht. Ebenso sind Veranstaltungen an denen Personen aus Risikogebieten teilnehmen unabhängig von der Teilnehmendenzahl meldepflichtig. Die Gesundheitsbehörden werden eine Anpassung an eine einheitliche Regelung aller Kantone prüfen und die Bevölkerung darüber informieren. Das Meldeformular für Veranstaltungen ist auf der Homepage www.zg.ch/corona abrufbar. Für Fragen zu Veranstaltungen steht zudem die kantonale Hotline zur Verfügung: 041 728 49 00 (täglich 8.00 bis 17.00 Uhr) / corona@zg.ch.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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