12.03.2020, Medienmitteilung

Coronavirus: Schutz von besonders gefährdeten Personen im Fokus

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Montag Empfehlungen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. So sollen insbesondere gefährdete Personen geschützt werden. Der Kanton Zug setzt diese Empfehlungen seit Montag konsequent um und ist insbesondere in engem Kontakt mit betroffenen Organisationen und Institutionen. Gefordert ist jedoch nach wie vor die gesamte Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen.

Die angepasste Strategie des BAG nimmt den Schutz von besonders vulnerablen Personen in den Fokus. Dazu gehören Menschen über 65 Jahren oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-​Kreislauf-Erkrankungen und andere. Auch im Kanton Zug wurden Massnahmen ergriffen, um diese Bevölkerungsgruppen besonders zu schützen.

Austausch mit betroffenen Organisationen

So haben in den vergangenen Tagen bereits zwei Informationsveranstaltungen stattgefunden, an die Vertretungen von Gemeinden, Pflegeheimen und der Ärzteschaft eingeladen waren. Die Gesundheitsbehörden haben dabei die aktuellsten Empfehlungen des BAG vorgestellt und über die Umsetzung in der Praxis diskutiert. Durch diesen engen Austausch können Kanton und Partner offene Fragen frühzeitig klären und ein koordiniertes Vorgehen erreichen. «Ziel ist dabei stets der Schutz der Bevölkerung», so Gesundheitsdirektor Pfister. «Gleichzeitig dürfen getroffene Massnahmen nicht unverhältnismässig sein – Besuche in Pflegeheimen bleiben etwa grundsätzlich möglich.»

Tests nur noch bei bestimmten Personengruppen nötig

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des BAG werden auch im Kanton Zug seit dieser Woche nicht mehr alle Verdachtsfälle getestet. Tests sind nur noch bei Personen nötig, welche schwere Symptome aufweisen oder ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben. Daneben werden auch bei Gesundheitsfachpersonen und Personal von Pflegeheimen mit leichten Atemwegserkrankungen weiterhin Tests durchgeführt. Die Tests können seit Montag in Arztpraxen des Kantons durchgeführt werden, wobei zwingend eine telefonische Voranmeldung getätigt werden muss. Alle übrigen Personen, welche Symptome einer möglichen Atemwegserkrankung verspüren (Husten/Atembeschwerden und Fieber), sollen bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome zuhause bleiben und sich nur bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands telefonisch an ihren Hausarzt oder, falls dieser nicht erreichbar ist, an den ärztlichen Notfalldienst wenden. «Durch den Fokus auf gefährdete Personen können wir unsere Ressourcen bündeln und Kapazitäten für schwerere Fälle sicherstellen», führt Kantonsarzt Rudolf Hauri dazu aus.

Hygieneregeln gelten für die gesamte Bevölkerung

Auch wenn der Fokus bei der Coronavirus-​Bekämpfung auf besonders gefährdete Personen gelegt wird, kann nach wie vor jede und jeder einen Beitrag leisten: Durch die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln des BAG. Junge und gesunde Personen sind von der Krankheit zwar weniger gefährdet, sie können aber eine Rolle in der Übertragung spielen. «Wir appellieren deswegen auch an die Solidarität mit gefährdeten Personen: Durch die Einhaltung von ein paar einfachen Grundregeln können diese geschützt werden», führt Pfister aus. Neben regelmässigem Händewaschen ist besonders wichtig, dass kranke Personen konsequent zuhause bleiben. Zudem sollte wenn möglich stets ein Abstand von am besten zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden, etwa beim Anstehen oder in Sitzungen. «Wenn wir alle in Eigenverantwortung diese Regeln einhalten, kann die Ausbreitung des Virus gebremst werden», ergänzt Pfister.

Weitere Fälle im Kanton Zug nachgewiesen

Im Kanton Zug ist die Zahl der bestätigten Fälle in der Zwischenzeit auf elf gestiegen. Nach wie vor konnten alle Personen in ihren Wohnungen isoliert werden, da der Gesundheitszustand der Infizierten gut ist.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

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