11.06.2021, Medienmitteilung

Covid-​Zertifikat für Getestete, Genesene und Geimpfte: Kanton Zug ist für Ausstellung bereit

Das schweizweit eingeführte Covid-​Zertifikat dokumentiert eine Covid-​19-​Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Der Kanton Zug hat die Wege geklärt, wie alle Zugerinnen und Zuger an das Zertifikat gelangen. Ab dem 16. Juni können die genesenen Personen ihr Zertifikat beantragen, ab dem 21. Juni werden die Zertifikate für Geimpfte und Getestete erstellt. Das Zertifikat soll in Zukunft Erleichterungen für getestete, genese und geimpfte Personen im Inland und im internationalen Reiseverkehr mit sich bringen. Über den genauen Anwendungsbereich des Zertifikats entscheidet der Bundesrat Ende Juni.

Das personifizierte Covid-​Zertifikat enthält Angaben zur Covid-​19-​Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-​Test- bzw. Antigen-​Schnelltest-Resultat. Das Herzstück des Covid-​Zertifikats ist der QR-​Code. Er macht das Zertifikat dank einer elektronischen Signatur fälschungssicher und garantiert die Echtheit des Covid-​Zertifikats. Das Covid-​Zertifikat wird als PDF-​Dokument erstellt und kann danach in die «Covid Certificate»-App übertragen werden. «Das Covid-​Zertifikat ist ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung der Lage. Es freut mich, dass hier so rasch eine gut funktionierende Lösung gefunden wurde», zeigt sich Gesundheitsdirektor Martin Pfister erfreut.

So erhält die Zuger Bevölkerung das Zertifikat

Der Weg, um das Covid-​Zertifikat zu bekommen, unterscheidet sich für die drei Gruppen der Getesteten, Genesenen und Geimpften jeweils:

Genesene Personen müssen ein Formular des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ausfüllen, welches via www.zg.ch/corona verfügbar ist. Danach erhalten Sie das Zertifikat per Brief innerhalb einer Woche. Als genesen gelten Personen, welche einen positiven PCR-​Test erhalten haben und die verordnete 10-​tägige Isolation beendet haben. Dieses Formular steht ab dem 16. Juni zur Verfügung.

Geimpfte Personen, welche bereits beide Impfdosen erhalten haben, werden ab dem 16. Juni per SMS oder in Ausnahmefällen per Brief kontaktiert und informiert, wie sie ihr Zertifikat erhalten. Diese Personen müssen selbst nicht aktiv werden. Ab dem 21. Juni werden die Zertifikate zudem nach der zweiten Impfung sofort an Ort und Stelle (Impfzentrum in Baar, Apotheke oder Arztpraxis) abgegeben. Personen, welche in den letzten 6 Monaten von einer Covid-​Erkrankung genesen sind, erhalten das Zertifikat nach der ersten Impfung.

Getestete Personen erhalten ebenfalls ab dem 21. Juni nach einem negativen Testresultat ihr Zertifikat. Dazu muss vor der Durchführung des Tests explizit mitgeteilt werden, dass ein Zertifikat gewünscht wird. Bei PCR-​Tests kann dieses automatisch in die «Covid Certificate»-App ausgeliefert werden, bei Antigen-​Schnelltests wird das Zertifikat am Testort ausgestellt. Kein Covid-​Zertifikat wird bei Selbsttests ausgestellt.

«Der Kanton Zug ist für die Ausstellung der Zertifikate bereit: Alle Zugerinnen und Zuger erhalten dieses rasch und unkompliziert und können so von gewissen Erleichterungen profitieren», zeigt sich Pfister zufrieden.

Zertifikate sind unterschiedlich lange gültig

Zu beachten ist, dass die Zertifikate unterschiedlich lange gültig sind: Bei geimpften und genesenen Personen beträgt die Gültigkeit 180 Tage, bei negativ getesteten lediglich 24 Stunden (bei Antigen-​Schnelltests) resp. 72 Stunden (bei PCR-​Tests). Alle drei Zertifikate haben innerhalb dieser Zeitdauer die gleiche Gültigkeit – es wird also nicht zwischen getesteten, genesenen und geimpften Personen unterschieden.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

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