01.01.2022, Medienmitteilung

Kanton Zug folgt Empfehlungen des BAG: Quarantäne nur noch für Haushaltsangehörige und sehr enge Kontakte, Dauer wird auf 7 Tage reduziert

Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird im Kanton Zug gemäss den Empfehlungen des BAG angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei welchen die vollständige Impfung oder die Auffrischimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, welche in den letzten vier Monaten von Covid-​19 genesen sind.

Der Kanton Zug folgt den Empfehlungen des BAG für eine Anpassung bei den Quarantänemassnahmen. Ab Montag, 3. Januar 2022 treten folgende Änderungen bei der Kontaktquarantäne in Kraft:

In Quarantäne begeben müssen sich nur noch Personen, welche im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder sehr engen Kontakt zur erkrankten Person hatten.
Die Dauer der Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt.
Von der Quarantäne ausgenommen sind nur noch Personen, deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-​19 erkrankt und genesen sind.

Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.

Anpassungen aufgrund steigender Fallzahlen

Die Omikron-​Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, welche diese Anpassungen bei den Quarantäneregelungen nötig machen. Mit der neuen Regelung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Das Contact Tracing des Kantons Zug wird weiterhin alle angesteckten Personen innert 24 Stunden nach Ansteckungsnachweis per SMS informieren. «Die angesteckten Personen erhalten mit dieser Nachricht Verhaltungsanweisungen und werden gebeten, die engen Kontaktpersonen zusammenzustellen, um so die Arbeit des Contact Tracing zu vereinfachen», führt Kantonsarzt Rudolf Hauri aus. Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts müssen sich zwar nicht mehr in Quarantäne begeben, ihnen wird aber nach wie vor empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken sowie sich 4-7 Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen.

National einheitliche Regelung wünschenswert

Das Vorgehen des Kantons Zug erfolgt in Absprache mit dem BAG sowie den anderen Zentralschweizer Kantonen. «Um die neue Regelung klar zu kommunizieren und Verwirrung zu vermeiden, ist eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene wünschenswert», so Landammann Martin Pfister.

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