05.05.2020, Medienmitteilung

Kanton Zug lockert Besuchsverbot in Pflegeheimen

Das Besuchsverbot in den Pflegeheimen im Kanton Zug wird gelockert. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften können die Heime ab dem 5. Mai eingeschränkte Besuche von Angehörigen ermöglichen. Die konkreten Regelungen werden dabei jeweils von den Institutionen erarbeitet und an die räumlichen Voraussetzungen angepasst.

Um besonders gefährdete Personen während der Corona-​Pandemie zu schützen, hat die Gesundheitsdirektion am 16. März 2020 ein generelles Besuchsverbot in allen Pflegeheimen des Kantons erlassen. Da die Zahl der Neuansteckungen in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen ist, kann dieses Besuchsverbot nun vorsichtig gelockert werden. Diese Anpassungen treten per sofort in Kraft.

Bedingungen auf jeweilige Verhältnisse angepasst

Die genauen Vorgaben, unter welchen Besuche möglich sind, werden von den jeweiligen Pflegeheimen geregelt. Die Verhältnisse, etwa was Räumlichkeiten oder Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner angeht, sind unter den Heimen im Kanton sehr unterschiedlich. Es ist deshalb nicht sinnvoll, für alle Institutionen dieselben Regeln aufzustellen. Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner muss bei allen Besuchen mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werden. Diese Massnahmen können unter anderem vorsehen, dass in den Heimen definierte Begegnungszonen geschaffen werden. Zudem kann auch eine maximale Anzahl von Besuchen sowie eine maximale Besuchsdauer festgeschrieben werden.

Schutz der Gesundheit hat Priorität

Da auch die Erfahrungen im Kanton Zug bestätigen, dass ältere Personen besonders durch das Coronavirus gefährdet sind, wird das Besuchsverbot in diesem ersten Schritt nur zurückhaltend gelockert. Grössere Familienbesuche werden nach wie vor nicht möglich sein. «Gleichzeitig müssen wir auch auf die psychische Gesundheit der Heimbewohnerinnen und -​bewohner Acht geben. Dafür sind Besuche von Angehörigen sehr wichtig», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus. Um die gefährdeten Menschen zu schützen, dürfen Personen, welche Symptome der Krankheit COVID-​19 verspüren, nach wie vor keine Angehörigen in Pflegeheimen besuchen.

Heime geben Auskunft

Personen, welche Angehörige in Pflegeheimen besuchen möchten, sollten direkt mit dem jeweiligen Heim Kontakt aufnehmen. Das Heim kann so direkt informieren, unter welchen Umständen Besuche möglich sind und welche Schutzmassnahmen zu beachten sind.

Auch Besuchsverbot in Spitälern wird gelockert

Bereits per 1. Mai wurde das Besuchsverbot in den Spitälern und Kliniken des Kantons Zug gelockert. Auch hierbei gilt, dass die jeweiligen Institutionen Regelungen erlassen können, unter welchen Besuchen wieder möglich sind.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01 martin.pfister.rr@zg.ch