14.08.2020, Medienmitteilung

Zuger Betriebe halten Schutzkonzepte zumeist ein

In den letzten drei Wochen haben die Zuger Gemeinden und Behörden ihre Kontrollen zur Einhaltung der Corona-​Schutzkonzepte spürbar ausgebaut. Insgesamt wurden seit dem 24. Juli im Kanton Zug 463 Betriebskontrollen durchgeführt. Die deutliche Mehrheit der Betriebe hat dabei die geltenden Schutzkonzepte und Vorgaben eingehalten. Die Kontrollbesuche haben jedoch auch aufgezeigt, dass es in gewissen Betrieben zu Nachlässigkeiten gekommen ist, weshalb die intensive Kontrolltätigkeit aufrechterhalten wird.

Der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden sind grundsätzlich erfreut über die Resultate der Kontrollen. Die Einhaltung der Schutzkonzepte und Vorgaben wurden bei den unterschiedlichsten Betrieben und Institutionen geprüft: Von Läden und Dienstleistungsbetrieben über Restaurants bis hin zu Sportvereinen und religiösen Einrichtungen. «Die grosse Mehrheit der Betriebe halten die Vorgaben zum Schutz der Kundschaft und der Mitarbeitenden vorbildlich ein», fasst Gesundheitsdirektor Martin Pfister die Erfahrungen zusammen.

Kein Raum für Nachlässigkeiten

Die epidemiologische Lage in der Schweiz und im Kanton Zug ist nach wie vor angespannt. Es muss unbedingt verhindert werden, dass die Neuinfektionen in ein exponentielles Wachstum geraten. Gerade deshalb besteht bei der Einhaltung der Schutzkonzepte und Vorgaben kein Raum für Nachlässigkeiten. «Die Umsetzung von strengen Hygienemassnahmen, das Einhalten des Mindestabstands sowie das Tragen von Masken, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann», fasst Kantonsarzt Rudolf Hauri die wichtigsten Punkte zusammen. Je nach Situation spielt zudem das Erfassen der Kontaktdaten eine wichtige Rolle, um im Falle einer Ansteckung das Contact Tracing zu erleichtern.

Bei Mängeln wird Dialog gesucht

Auch wenn die Mehrheit der Betriebe sich vorbildlich verhält, sind auch Mängel bei der Umsetzung der Schutzkonzepte erkannt worden. In diesen Fällen wird der Dialog zu den Verantwortlichen gesucht, so dass die Mängel rasch behoben werden können. In den allermeisten Fällen stossen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auch bei Beanstandungen auf Verständnis. Bei Nachkontrollen wird geprüft, ob die notwendigen Anpassungen umgesetzt werden. Eine Schliessung eines Betriebs musste bisher noch nicht angeordnet werden.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01