22.12.2021, Medienmitteilung

Neue Regeln für Besuchende in Spitälern und Pflegeheimen

Der Zuger Regierungsrat hat neue Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Personen vor dem Coronavirus beschlossen. Ab dem Freitag, 24. Dezember gilt die Maskenpflicht in allen Innenräumen von Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen, also auch in den Zimmern der Patientinnen und Patienten resp. Heimbewohnenden. Ab Montag, 27. Dezember, gilt zudem für alle Besuchenden zusätzlich die 3G-​Regel.

Die epidemiologische Situation ist nach wie vor sehr kritisch, besonders vor dem Hintergrund der neuen Omikron-​Variante. Mit den neu beschlossenen Regeln will der Zuger Regierungsrat die besonders gefährdeten Personen in Pflegeheimen und Spitälern möglichst effektiv vor einer Ansteckung schützen.

Zertifikats-​ und Maskenpflicht für alle Besuchenden

Ab dem 24. Dezember die Maskenpflicht für Besuchende nicht nur in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen der Heime, Spitäler und Kliniken, sondern auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise der Patientinnen und Patienten. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 7 Jahren.

Ab dem 27. Dezember müssen zudem alle Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken sowie Alters-​ und Pflegeheimen entweder ein gültiges Covid-​Zertifikat (3G) oder einen negativen Testnachweis vorweisen. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Kinder unter 16 Jahren.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

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