10.07.2020, Medienmitteilung

Veranstaltungen und Clubs: Kanton Zug verschärft Massnahmen

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus nimmt im Kanton Zug erneut zu. Der Zuger Regierungsrat hat deshalb Massnahmen getroffen, um die Ausbreitung einzudämmen. So sind in Clubs und Bars ab Montag, 13. Juli nur noch 100 Gäste gleichzeitig erlaubt, wovon sich maximal 30 im Innenraum aufhalten dürfen. Veranstaltungen mit über 300 Personen sind zudem nur noch dann zugelassen, wenn der erforderliche Abstand eingehalten werden kann oder Masken getragen werden. Für Einreisende aus Risikogebieten wurde ausserdem ein Online-​Formular erstellt, das eine einfache Meldung bei den Behörden ermöglicht.

Der Zuger Regierungsrat nimmt die Entwicklung des Coronavirus mit Beunruhigung zur Kenntnis. Es ist dringend nötig, die Ausbreitung des Virus zu bremsen, bevor es zu einem exponentiellen Wachstum kommt. Der Regierungsrat hat entsprechende Massnahmen getroffen. «Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Massnahmen rechtzeitig getroffen werden müssen, damit sie tatsächlich wirken», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus.

Strengere Vorgabe für Clubs und Bars

In den letzten Wochen sind schweizweit verschiedene Fälle bekannt geworden, bei denen es zu Neuinfektionen in Clubs und Bars gekommen ist. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, dass in Gastronomiebetrieben ohne feste Sitzplätze maximal 100 Gäste gleichzeitig zugelassen sind, wovon sich maximal 30 im Innenraum aufhalten dürfen. «Gerade in Clubs und Bars ist es sehr schwierig, die Hygiene-​ und Abstandsregeln einzuhalten. Deshalb sind hier verschärfte Auflagen nötig», führt Pfister aus. «Etwas weniger risikoreich ist der Aufenthalt in Aussenbereichen, weshalb dort mehr Personen gleichzeitig anwesend sein können.» Die Bars und Clubs sind zudem nach wie vor verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu sammeln, damit wenn nötig das Contact Tracing durchgeführt werden kann. Neu müssen die Betriebe die Namen der Gäste anhand eines Ausweises prüfen und kontrollieren, ob die angegebene Telefonnummer korrekt ist. Diese Vorgaben treten per 13. Juli in Kraft.

Veranstaltungen ab 300 Personen nur noch mit Auflagen erlaubt

Weiter hat der Regierungsrat entschieden, Einschränkungen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen zu treffen. Ab Montag, 13. Juli, gelten dabei folgende Regeln:

- über 300 Personen:

Veranstaltungen mit mehr als 300 Anwesenden dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten werden kann oder Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Schutzmaske getroffen werden.

- 31-300 Personen:

Wenn bei Veranstaltungen mit 31 bis 300 Anwesenden der Mindestabstand eingehalten werden kann oder Schutzmassnahmen (z.B. das Tragen von Masken) getroffen werden können, dürfen diese ohne zusätzliche Einschränkungen stattfinden.

Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Anwesenden in Sektoren von höchstens 30 Personen in Innenräumen resp. Höchstens 100 Personen im Freien aufgeteilt werden. Zudem müssen in diesem Fall die Kontaktdaten erhoben werden.

Bei Veranstaltungen im Familien-​ oder Freundeskreis von bis zu 100 Anwesenden müssen keine Sektoren gebildet werden.

- Bis 30 Personen:

Kleinere Anlässe mit weniger als 30 Anwesenden können nach wie vor ohne Auflagen stattfinden.

Frühzeitige Massnahmen um Ausbruch zu bremsen

Der Regierungsrat hat bewusst entschieden, bereits bei vergleichsweise tiefen neuen Fallzahlen Massnahmen zu treffen. «Uns ist bewusst, dass Einschränkungen bei Veranstaltungen die Zuger Bevölkerung einen spürbaren Einschnitt bedeutet. Wir müssen aber jetzt diese Massnahmen treffen, um eine zweite Welle abbremsen zu können», so Pfister. «Es liegt im Interesse von uns allen, dass nicht erneut noch strengere Einschränkungen wie im Frühling nötig werden. Eine solche Situation müssen wir aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen unbedingt verhindern.» Durch die beschlossenen Einschränkungen kann insbesondere auch erreicht werden, dass das Contact Tracing weiterhin erfolgreich durchgeführt werden kann. Dieses ist entscheidend, um die Ansteckungsketten rasch zu unterbrechen. Einen Beitrag zum erfolgreichen Contact Tracing leistet auch die SwissCovid App. Je mehr Personen die App installieren und verwenden, umso wirksamer unterstützt sie die Eindämmung des neuen Coronavirus.

Verstärkte Schutzmassnahmen in Pflegeheimen

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind in besonderem Masse durch eine COVID-​19-​Erkrankung gefährdet. Um diese Personengruppe effektiv zu schützen, sind deshalb spezifische Schutzmassnahmen nötig. Die Gesundheitsdirektion steht dazu in engem Kontakt mit dem Verband Curaviva Zug. «Der Schutz der Heimbewohnenden steht dabei im Zentrum. Gleichzeitig sollen die Bewohnerinnen und Bewohner die Heime nach wie vor verlassen und auch Besuche empfangen können», führt Pfister dazu aus.

Online-​Formular für Einreisende aus Risikogebieten

Seit dem 6. Juli müssen Personen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Dafür müssen sie sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise beim Kanton melden. Der Kanton Zug hat hierfür ein Online-​Formular erstellt, so dass sich die betroffenen Personen einfach und jederzeit melden können. Dieses ist auf der Homepage www.zg.ch/corona zu finden. «Wir fordern alle Einreisenden aus den Risikogebieten ausdrücklich auf, sich nach der Ankunft sofort für 10 Tage in Quarantäne zu begeben und sich beim Kanton zu melden», betont Pfister. «So können sie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, weitere Ansteckungen zu verhindern.»