03.02.2022, Medienmitteilung

Von Reihentests zu anlassbezogenen Untersuchungen und Verzicht auf Maskenpflicht in den Schulen, Lockerung der Vorgaben für Spitäler und Pflegeheime

Der Zuger Regierungsrat reagiert auf die veränderte Pandemie-​Situation und passt die kantonalen Vorgaben entsprechend an. Die Reihentests an den Schulen werden nach den Sportferien eingestellt und durch anlassbezogene Tests ersetzt, wenn in einer Klasse eine Häufung von Ansteckungen nachgewiesen ist. Wenn sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert, wird zudem die Maskenpflicht auf Primarstufe und Sekundarstufe I nach den Sportferien nicht verlängert. Gelockert werden die Vorgaben für Spitäler und Pflegeheime: Die generelle Zertifikatspflicht für Besuchende wird aufgehoben, wobei die Institutionen diese nach wie vor selbst anordnen können. Bestehen bleibt die Maskenpflicht für Besuchende in allen Innenräumen der Spitäler und Pflegeheime.

In den letzten Wochen hat das Pandemiegeschehen eine neue Form angenommen: Die dominierende Omikron-​Variante ist zwar deutlich ansteckender als die vorherigen Virus-​Varianten – sie führt in den meisten Fällen aber zu milderen Verläufen, vor allem dank dem hohen Immunisierung der Bevölkerung. Trotz sehr hoher Fallzahlen droht somit zur jetzigen Situation keine Überlastung des Gesundheitswesens. Die Aufhebung der Kontaktquarantäne durch den Bundesrat hat zudem die Voraussetzungen für repetitive Tests stark verändert.

Mit den bisherigen Massnahmen lässt sich das Infektionsgeschehen nicht mehr wesentlich beeinflussen. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage hat der Zuger Regierungsrat Anpassungen im Bereich der Reihentests und der Maskenpflicht an Schulen sowie den Vorgaben für Gesundheitseinrichtungen vorgenommen.

Schultests bei Häufung von Verdachtsfällen

Durch die knappen Laborkapazitäten mussten wie in zahlreichen anderen Kantonen auch im Kanton Zug im Januar 2022 die Reihentests an den Schulen teilweise aussetzt werden. Nach den Sportferien wird das System den neuen Gegebenheiten angepasst: Tests finden nur noch dann statt, wenn in einer Klasse mehrere Ansteckungen nachgewiesen sind und damit durch Reihentests die Ansteckung einer grossen Gruppe von Schülerinnen und Schülern verhindert werden kann. «Unser bewährtes System wird so neu ausgerichtet. Ein sicherer Schulunterricht vor Ort ist weiterhin unser oberstes Ziel», führt Landammann Martin Pfister aus. Durch den Verzicht des regelmässigen Testens in allen Klassen werden die Ressourcen des Kantons zielgerichtet dort eingesetzt, wo es nötig ist. So kann garantiert werden, dass die Resultate bei den Tests in den Klassen mit nachgewiesenen gehäuften Ansteckungen oder Verdachtsfällen innert 24 Stunden vorliegen und somit rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden können.

Maskenpflicht an den Schulen nach den Sportferien aufgehoben, Schutzmassnahmen bleiben wichtig

In den Schulzimmern des Kantons wird weiterhin ein grosses Augenmerk auf die bekannten Schutzmassnahmen gelegt, etwa durch regelmässiges Stosslüften. «Wichtig bleibt zudem, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Symptomen umgehend testen lassen und sich in Selbstisolation begeben, bis ein negatives Testresultat vorliegt», betont Kantonsarzt Rudolf Hauri. Da der Bundesrat die Quarantäneregeln aufgehoben hat und damit keine Klassenquarantänen mehr angeordnet werden müssen, hat der Regierungsrat entschieden, nach den Ferien voraussichtlich die Maskenpflicht auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I nicht weiterzuführen. Allerdings nimmt er in der zweiten Ferienwoche nochmals eine Beurteilung vor und behält sich vor, bei einer unerwarteten Verschlechterung der Situation die Maskenpflicht weiterzuführen.

Flexibilisierung der Zertifikatspflicht für Besuchende in Spitälern und Pflegeheimen

Im Dezember 2021 hat der Regierungsrat in Anbetracht der unsicheren Lage durch die Omikron-​Variante zusätzliche Massnahmen für Gesundheitseinrichtungen angeordnet. Dazu gehörte eine Zertifikatspflicht (3G) für alle Besuchenden in Pflegeheimen und Spitälern. Die neuen Erkenntnisse über die geringere Krankheitslast der Omikron-​Variante erlauben es nun, von dieser generellen Vorgabe abzurücken und den Spitälern und Pflegeheimen wieder die Möglichkeit zu geben, eigenständige Regelungen für Besucherinnen und Besucher aufzustellen, wobei die Empfehlungen des BAG Beachtung finden. Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Besuchende in allen Innenbereichen der Spitäler und Heime, also auch in den Zimmern der Bewohnenden resp. Patientinnen und Patienten.

Medienmitteilung

Kontakt

Martin Pfister

Landammann
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01