15.09.2022, Medienmitteilung
Zuger Regierungsrat will «schwarze Liste» abschaffen
Seit Anfang 2012 können Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen und betrieben werden, auf einer Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eingetragen werden («schwarze Liste»). Die Krankenversicherer schieben die Kostenübernahme für diese Personen auf, sofern es sich nicht um Notfallbehandlungen handelt. Die im Kanton Zug geltende Regelung wurde aber vor einem Jahr durch ein Gerichtsurteil wesentlich eingeschränkt, so dass sich ein sehr ungünstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ergibt. Die Liste soll deshalb aufgehoben werden.
Im Kanton Zug sind die Gemeinden für die Umsetzung der Bundesvorschriften im Zusammenhang mit uneinbringlichen Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen zuständig. Um ihnen ein wirkungsvolles Case Management zu ermöglichen, wurde die Option genutzt, eine Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu führen. Nun hat aber das Zuger Verwaltungsgericht im Herbst 2021 die Praxis beanstandet, dass auch Personen in die Liste aufgenommen werden, für deren Schulden bereits ein Verlustschein besteht. Deshalb sind die gesetzlichen Grundlagen sowie die Durchführungspraxis grundsätzlich überprüft worden.
Die Vorlage für die Gesetzesänderung geht zunächst an die Gemeinden, Parteien und Krankenversicherungsverbände in die Vernehmlassung. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2024 geplant. Zwischenzeitlich können die Gemeinden bei säumigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern weiterhin von der Liste Gebrauch machen, solange kein Verlustschein vorliegt.