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Sozialversicherungen

Daten der Ausgleichskasse Zug
Bild Sozialversicherungsleistungen
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In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Familienangehörigen einen weit reichenden Schutz vor Risiken bietet. 
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei den Sozialversicherungen obligatorisch versichert. 

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bietet einen umfassenden Überblick zum Thema soziale Sicherheit in der Schweiz.

Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung

Personen mit Anspruch auf eine AHV-Rente erhalten aktuell minimal 1'225 und maximal 2'450 Franken, Ehepaare zusammen maximal 3'675 Franken pro Monat. Im Jahr 2022 erhielten Zugerinnen und Zuger durchschnittlich 1'884 CHF Franken AHV-Rente. Dies liegt über dem Schweizer Durchschnitt von 1'485 Franken.

Aus der Hinterbliebenenversicherung erhalten Personen Unterstützung, die durch Tod eines Ehepartners oder Elternteils in finanzielle Not geraten. Zugerinnen und Zuger Waisen erhalten im Durchschnitt 1'617 Franken, Witwer und Witwen durchschnittlich 1'617 Franken.

Zusatzrenten für Ehepartner wurden mit der AHV-Revision 1997 abgeschafft und durch das System der Ergänzungsleistungen ersetzt. Personen die zum Zeitpunkt der Revision bereits eine Zusatzrente bezogen haben erhalten diese jedoch weiterhin. Personen die in Altersrente sind, jedoch Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre bei Ausbildung) haben, erhalten eine Zusatzrente für Kinder, welche 2022 für Zugerinnen und Zuger im Schnitt 768 Franken betrug.

Die Altersrenten für Zugerinnen und Zuger sind nahezu gleich hoch. 2022 erhielten Zugerinnen im Durchschnitt 1'887 Franken, Zuger 1'881 Franken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass weibliche und männliche Zugerinnen und Zuger im Alter gleich viel Geld zur Verfügung haben, da Pensionskassenbeiträge aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und freiwillige Vorsorge (3. Säule) das Einkommen im Alter ergänzen. 

Invaliden-Versicherung

Die Invalidenversicherung (IV) sichert Personen finanziell ab, die durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig sind. Im Kanton Zug nahm die Anzahl von IV-Beziehenden seit 1995 stetig zu und erreichte im Jahr 2007 mit 2'592 Beziehenden, was einem Anteil von 3,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht, seinen Höhepunkt. Seitdem ist die Anzahl IV-Beziehender rückläufig, 2022 erhielten 2'177 (rund 2,6 %) Zugerinnen und Zuger eine Invalidenrente.

2022 wurden Invalidenrente in Höhe von insgesamt 32,2 Millionen Franken im Kanton Zug ausbezahlt. Im Durchschnitt erhielten Zuger IV-Beziehende 1'481 Franken pro Monat.

2022 waren psychische Krankheiten (1'023 IV-Beziehende) die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache, gefolgt von Geburtsgebrechen (324 IV-Beziehende). Im Vergleich zum Beginn der Datenerfassung 1995 hat sich bei allen Invaliditätsursachen ausser psychischen Krankheiten verhältnissmässig wenig verändert. Der Anteil der IV-Beziehenden aufgrund von psychischen Krankheiten an der Gesamtbevölkerung hat sich hingegen zwischen 1995 und 2022 von 0,6 auf 1,2 Prozent verdoppelt.

Weitere Informationen

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Sozialversicherung Zug

Detailliertere Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen und -leistungen finden Sie im Geschäftsbericht der Ausgleichskasse Zug.

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