Sozialversicherungen

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, welches den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Familienangehörigen einen weit reichenden Schutz vor Risiken bietet.
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei den Sozialversicherungen obligatorisch versichert.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bietet einen umfassenden Überblick zum Thema soziale Sicherheit in der Schweiz.
Personen mit Anspruch auf eine AHV-Rente erhalten aktuell minimal 1'260 und maximal 2'520 Franken, Ehepaare zusammen maximal 3'780 Franken pro Monat. Im Jahr 2024 erhielten Zugerinnen und Zuger durchschnittlich 1'928 Franken AHV-Rente.
Aus der Hinterbliebenenversicherung erhalten Personen Unterstützung, die durch Tod eines Ehepartners oder Elternteils in finanzielle Not geraten. Zugerinnen und Zuger Waisen erhalten im Durchschnitt 717 Franken, Witwer und Witwen durchschnittlich 1'637 Franken.
Zusatzrenten für Ehepartner wurden mit der AHV-Revision 1997 abgeschafft und durch das System der Ergänzungsleistungen ersetzt. Personen die zum Zeitpunkt der Revision bereits eine Zusatzrente bezogen haben erhalten diese jedoch weiterhin. Personen die in Altersrente sind, jedoch Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre bei Ausbildung) haben, erhalten eine Zusatzrente für Kinder, welche 2024 für Zugerinnen und Zuger im Schnitt 753 Franken betrug.
Die Altersrenten für Zugerinnen und Zuger sind nahezu gleich hoch. 2024 erhielten Zugerinnen im Durchschnitt 1'931 Franken, Zuger 1'925 Franken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass weibliche und männliche Zugerinnen und Zuger im Alter gleich viel Geld zur Verfügung haben, da Pensionskassenbeiträge aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und freiwillige Vorsorge (3. Säule) das Einkommen im Alter ergänzen.
Die Invalidenversicherung (IV) sichert Personen finanziell ab, die durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig sind. Im Kanton Zug nahm die Anzahl von IV-Beziehenden seit 1995 stetig zu und erreichte im Jahr 2007 mit 2'592 Beziehenden (3,6 % der Gesamtbevölkerung) seinen Höhepunkt. Seitdem ist die Anzahl IV-Beziehender rückläufig, 2024 erhielten 2'142 (rund 2,6 %) Zugerinnen und Zuger eine Invalidenrente.
2024 wurden Invalidenrente in Höhe von insgesamt 32,7 Millionen Franken im Kanton Zug ausbezahlt. Im Durchschnitt erhielten Zuger IV-Beziehende 1'525 Franken pro Monat.
Im Jahr 2024 waren psychische Krankheiten (1'016 IV-Beziehende) die mit Abstand häufigste Invaliditätsursache, gefolgt von Geburtsgebrechen (311 IV-Beziehende). Der Anteil der IV-Beziehenden aufgrund von psychischen Krankheiten an der Gesamtbevölkerung hat sich zwischen 1995 und 2011 von 0,6 auf 1,4 Prozent mehr als verdoppelt; seither ist er wieder leicht rückläufig. Seit dem Höhepunkt der Anzahl IV-Beziehenden im Jahr 2007 ist der Anteil an der Gesamtbevölkerung bei allen anderen Ursachen zum Teil deutlich gesunken.