13.407 Parlamentarische Initiative. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 16. Juni 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 9. Oktober 2017 zum Vorentwurf und zum erläuternden Bericht zur Umsetzung der oben genannten parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr.
Wir unterstützen den von der nationalrätlichen Kommission vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der genannten parlamentarischen Initiative vorbehaltlos und stellen keine Änderungsanträge. Die explizite Ausweitung des Anwendungsbereichs von Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) und des gleichlautenden Artikel 171c Absatz 1 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (MStG; SR 321.0) auf Hasskriminalität und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (z.B. Hetero-​, Homo- und Bisexualität) oder Geschlechtsidentität (z.B. Intersexualität und Transgender) ist sehr zu begrüssen. Mit der von der nationalrätlichen Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Aufnahme des Kriteriums «Geschlechtsidentität» werden auch Trans-​ und Intersexmenschen erfasst, welche betreffend Hasskriminalität und Diskriminierungen oft mit ähnlichen Schwierigeiten zu kämpfen haben wie homo- und bisexuelle Personen und Personengruppen. Mit der vorgeschlagenen Umsetzung wird nicht nur der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft für diese Lebensformen und Lebensrealitäten Rechnung getragen, sondern auch den mehrfachen Empfehlungen seitens des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SMRK), des Ministerkomitees des Europarates und des UNO-​Menschenrechtsrates.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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