15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel betreffend Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Ihrem Schreiben vom 17. Februar 2022 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zu den vorgesehenen Änderungen betreffend Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter Stellung zu nehmen.
Der von der Kommission erarbeitete Entwurf soll das soziale Risiko abdecken, welches sich verwirklicht, wenn ein Elternteil während des Vater-​ oder Mutterschaftsurlaubs stirbt. Ein gesetzlich geregelter Urlaub soll erlauben, dass der hinterbliebene Elternteil familiäre Aufgaben wahrnehmen kann, ohne dass er seine Erwerbstätigkeit aufgeben muss.

Details siehe Download.

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