16.411 Parlamentarische Initiative. Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Kommissionsmitglieder

Mit Schreiben vom 15. November 2018 haben Sie uns eingeladen, im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens bis am 1. März 2019 zur oben genannten parlamentarischen Initiative Stellung zu nehmen.
Die Vorlage bezweckt, mit genauer gefassten Gesetzesbestimmungen sicherzustellen, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt und der Persönlichkeitsschutz gestärkt wird, wenn das Bundesamt für Gesundheit bei den Versicherern Daten über alle Versicherten erhebt. Nur unter genau definierten Voraussetzungen sollen anonymisierte Daten pro einzelne versicherte Personen verlangt werden dürfen.
Gerne äussern wir uns wie folgt:
Wir sind mit den geplanten Gesetzesänderungen einverstanden.

Begründung siehe Download.

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