16.438 n Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes-​ und bundesnahen Unternehmen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kommissionsmitglieder

Mit Schreiben vom 5. November 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelvermerkter Angelegenheit bis 28. Februar 2020 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.

Antrag:

Der Regierungsrat des Kantons Zug unterstützt die Abschaffung von Abgangsentschädigungen an Kaderpersonen und die Ausnahme von börsenkotierten Aktiengesellschaften im Falle der Einführung einer gesetzlichen Beschränkung der Entgelte. Er spricht sich jedoch gegen eine Beschränkung der höchsten jährlich individuell zulässigen Entgelte auf Gesetzesstufe in den einzelnen Unternehmen und Anstalten des Bundes aus.

Begründung siehe Download.

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