18.489 n Pa. Iv. Vogt. Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Müller

Mit Schreiben vom 16. Mai 2022 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) das Vernehmlassungsverfahren eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 8. September 2022 eingeladen.
Wir begrüssen die im Vorentwurf vorgesehene neue Strafbestimmung (nArt. 152a FinfraG) betreffend die Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung eines wahren und vollständigen Angebotsprospekts oder einer wahren und vollständigen Voranmeldung.

Details siehe Download.

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