Abkommen zwischen der Schweiz und Georgien über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz von Herkunftsangaben und geografischen Angaben. Konsultation zur Liste der geografischen Angaben Georgiens, welche unter dem Abkommen geschützt werden sollen
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Sehr geehrter Herr Addor
Mit Schreiben vom 23. November 2017 haben Sie den Kanton Zug gebeten, im Rahmen einer Konsultation zur Liste der geografischen Angaben Georgiens, welche unter dem oben erwähnten Abkommen geschützt werden sollen, eine Stellungnahme einzureichen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte des Amts für Wirtschaft und Arbeit sowie des Landwirtschaftsamtes.
Wir können Ihnen mitteilen, dass der Kanton Zug auf eine Stellungnahme verzichtet.
Freundliche Grüsse
Volkswirtschaftsdirektion
Matthias Michel, Regierungsrat
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 17.01.2018 |