Änderung der Bankenverordnung (FinTech-​Bewilligung)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 21. Juni 2018 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Bankenverordnung (FinTech-​Bewilligung) eröffnet und uns eingeladen, bis am 21. September 2018 dazu Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2018 hat der Regierungsrat des Kantons Zug beschlossen, die direkte Beantwortung der Finanzdirektion zu übertragen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens.
Für die Schweiz und für den Kanton Zug als «Crypto Valley» ist ein wettbewerbsfähiger Finanzplatz auch im Bereich neuer Finanztechnologien sehr bedeutend. Wir unterstützen daher die vorgeschlagene Änderung der Bankenverordnung. Insbesondere begrüssen wir die offene Formulierung der neuen Bewilligungskategorie mit erleichterten Anforderungen. Diese Flexibilität ist bei der grossen Dynamik in diesem Sektor wichtig und zukunftsträchtig.
Wir begrüssen auch die Anpassungen im KKG, mit welchen die crowdlending-​Plattformen sowie die Schwarmkredit-​Vermittlung dem KKG unterstellt werden. Damit wird eine notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen für eine neue Art der Konsumkreditvermittlung, die sich in jüngster Zeit entwickelt hat.
Anträge stellen wir keine, erlauben uns aber die nachfolgenden Bemerkungen:
Auch wenn die regulativen Herausforderungen im Bereich der Finanzströme von Blockchain-​Gesellschaften nicht direkt in der Vorlage erwähnt werden, so ist es doch wichtig und zeitlich dringlich, dass diese dank gefestigter Regulierung Zugang zum bankenbasierten Finanzsystem haben. Dies betrifft nicht nur die Eröffnung von Bankkonten mittels Fiat-​Währung, was erste Priorität hat, sondern auch weitere Themen, wie Verwaltung von Kryptowährungen, Lizenzen für Börsenplattformen von Kryptowährungen, Banklizenz light, usw.
Sollte keine zeitnahe Lösung zur Verfügung stehen, droht die Schweiz die Poleposition zu verlieren und konkurrierende Finanzplätze könnten diese Arbeitsplätze akquirieren. Insbesondere ist die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gefordert, präzisierende Erläuterungen zu publizieren. Ebenso müssen insbesondere die Grossbanken und die Schweizerische Bankiervereinigung zeitnah Lösungsvorschläge ausarbeiten und auch umsetzen.
Für die gebührende Berücksichtigung unserer Stellungnahme danken wir bestens.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion

Heinz Tännler, Regierungsrat

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