Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung)

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 7. April 2017 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung eröffnet und uns eingeladen, bis am 14. Juli 2017 dazu Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Der Kanton Zug unterstützt sowohl die Einführung einer Mindestanforderung bezüglich einer Leverage Ratio sowie die vorgeschlagenen Änderungen in den Risikoverteilungsvorschriften. Die Umsetzung sollte jedoch insbesondere die kleinen und mittelgrossen Banken nicht unverhältnismässig belasten. Die technische Umsetzung sei mittels pragmatischen Lösungen zu unterstützen.
Generell ist bei der Bankenregulierung ein vermehrtes Augenmerk auf Verhältnismässigkeit und Praktikabilität in der Umsetzung zu richten. Namentlich die Kadenz der Änderungen und der mit den Änderungen einhergehende administrative Aufwand sind zu reduzieren und insbesondere für kleine und mittlere Banken in vertretbarem Umfang zu halten.
Mangels direkter Betroffenheit verzichten wir auf eine einlässliche Vernehmlassung.
Freundliche Grüsse
Finanzdirektion

Heinz Tännler, Regierungsrat

Kontakt

Finanzdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Finanzdirektion
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 36 03