Änderung der Grundbuchverordnung

Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 haben Sie die Kantonsregierung des Kantons Zug im Auftrag des Bundesrates eingeladen, zum Vorentwurf betreffend die Revision der Grundbuchverordnung bis zum 26. Oktober 2018 Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung und äussern uns fristgemäss.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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