Änderung der Handelsregisterverordnung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zu oben erwähnter Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.

I. Allgemeines

Die Bundesversammlung hat am 19. Juni 2020 den Änderungen des Obligationenrechts (OR) betreffend «Aktienrechtsrevision» zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2020 unbenutzt abgelaufen. Die Änderungen des Obligationenrechts haben zur Folge, dass die Handelsregisterverordnung (HRegV) teilrevidiert werden muss. Die Änderungen der HRegV sollen zusammen mit den Änderungen des OR in Kraft treten. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor 2023 zu rechnen.

II. Zu den einzelnen Artikeln

Details siehe Download.

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