Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 18. September 2020 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, bis am 18. Dezember 2020 zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen) Stellung zu nehmen.

1. Allgemeine Bemerkungen

Gemäss dem Prinzip des Bedarfsdeckungsverfahrens sind die laufenden Ausgaben in der sozialen Krankenversicherung grundsätzlich durch die laufenden Einnahmen zu decken. Die Anhäufung von übermässigen Reserven widerspricht diesem Grundsatz. Dennoch flossen zwischen 2016 und 2019 insgesamt 4 Milliarden Franken in die bereits hohen Reserven der Versicherer. Mit anderen Worten: Die Versicherten haben im Vergleich mit der reinen Kostenentwicklung zu viel Prämien bezahlt.
Wir erwarten deshalb, dass die Versicherer jenen Teil ihrer Reserven, welcher zur längerfristigen Gewährleistung der Deckung der Mindestreserven nicht nötig ist, konsequent abbauen, und zwar primär, indem sie die Prämien für das Folgejahr knapp kalkulieren. Deshalb begrüssen wir die Stossrichtung der hier vorgeschlagenen Revision der Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121). Wir gehen aber davon aus, dass eine Änderung auf der reinen Verordnungsebene nicht ausreichen wird, um das Gleichgewicht zwischen Kosten und Prämien nachhaltig wiederherzustellen und das Niveau der Reserven angemessen zu senken.

Details siehe Download.

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