Änderung der Radio-​ und Fernsehverordnung (RTVV)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung der Radio-​ und Fernsehverordnung (RTVV) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Gesundheitsdirektion, der Direktion des Innern und des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Anträge: keine

Bemerkungen siehe Download.

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