Änderung der Radio-​ und Fernsehverordnung (RTVV), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV), der Rundfunkfrequenz-​Richtlinien und der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-​FMG)

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 16. Februar 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung der Radio-​ und Fernsehverordnung (RTVV), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV), der Rundfunkfrequenz-​Richtlinien und der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-​FMG) Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Baudirektion, der Finanzdirektion und der Direktion für Bildung und Kultur.
Der Kanton Zug verzichtet auf eine Stellungnahme.
Wir weisen darauf hin, dass beim Kanton Zug je eine Eingabe von Radio Central und Radio Pilatus eingegangen ist. Beide vertreten zusammengefasst folgende Ansicht: Mit der geplanten Änderung der Radio-​ und Fernsehverordnung (RTVV) ist zwar die Verlängerung der Funkkonzession vorgesehen, nicht jedoch die Verlängerung der Veranstaltungskonzession. Die digitale Verbreitung wird künftig durch einen Vertragspartner geschehen. Ein Vertrag ist jedoch kündbar. Damit ist die zukünftige digitale Verbreitung für diese beiden Radios gesetzlich ungenügend abgesichert, daher soll die Veranstalterkonzession bis zur definitiven Abschaltung von UKW verlängert werden. Radio Central möchte, zumindest mit einem Teil des bisherigen Konzessionsgebietes, wieder zur Kategorie der Bergradios eingeteilt werden.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Volkswirtschaftsdirektion

Matthias Michel, Regierungsrat

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