Änderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis 14. März 2018 zur oben genannten Änderung der Strafprozessordnung vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Die Vorlage ist sehr umfangreich und betrifft eine grosse Zahl punktueller Änderungen der Strafprozessordnung. Wir sind mit diesen Änderungen grundsätzlich einverstanden, soweit wir nicht nachfolgend abweichende Anträge stellen. In einigen Punkten stellen wir Anträge zur Änderung von Bestimmungen der Strafprozessordnung, welche bislang nicht Gegenstand der Vorlage bilden. Unseres Erachtens besteht auch in diesen Punkten Änderungsbedarf, welcher in die Vorlage aufzunehmen ist.
Generell ist bei allen Änderungen darauf zu achten, dass jede Verkomplizierung und damit jeder Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte vermieden wird. Die Kantone tragen die hauptsächlichen finanziellen Lasten, welche durch die Strafverfolgung entstehen. Diesem Umstand muss der Bundesgesetzgeber bei der Ausgestaltung der Strafprozessordnung Rechnung tragen, indem er praxistaugliche Regelungen vorschlägt, die von den Kantonen auch aus finanzieller Sicht getragen werden können, so dass die Durchführung von rechtsstaatlichen Verfahren weiterhin gewährleistet ist und nicht etwa wegen fehlender finanzieller Ressourcen gewisse Strafuntersuchungen gar nicht erst an die Hand genommen werden können. Bürgerinnen und Bürger, Beschuldigte und Geschädigte sind gleichermassen daran interessiert, dass die Verfahren zügig und innert nützlicher Frist durchgeführt und abgeschlossen werden können. Dies wird heute aufgrund der teilweise schwerfälligen Regelungen verhindert. Die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen gehen teilweise in die falsche Richtung und führen zu noch längeren, unübersichtlicheren und aufwändigeren Verfahren, was zu einer zusätzlichen Belastung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte führt. Änderungsvorschläge, die zu einem personellen und/oder finanziellen Mehraufwand führen, lehnen wir daher ab.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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