Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf das am 28. Juni 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben erwähnter Sache. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2019 die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Mit dem vorliegenden Schreiben nehmen wir Stellung und stellen folgende Anträge:
1. Auf die in der Motion geforderte Änderung der aktuellen Berufskosten-​Regelung sei ganz zu verzichten, es seien also weder die Berufskostenverordnung des EFD (SR 642.118.1) noch das Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) noch das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14) anzupassen.
2. Eventualantrag: Sollte die Motion entgegen dem Hauptantrag zu einer Anpassung der heutigen Regelung führen, so sei die Änderung auf formeller Gesetzesstufe und nicht nur auf Verordnungsstufe zu verankern. Dabei soll die Pauschale sowohl im DBG wie auch im StHG neu geregelt und auf mindestens ein Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat festgesetzt werden.

Begründungen siehe Download.

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