Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga

Mit Schreiben vom 22. Juni 2017 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die Erfindungspatente Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Gesundheitsdirektion und des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Vorbemerkung
Es ist grundsätzlich begrüssenswert, dass als Anreiz für die Durchführung von Studien nach einem pädiatrischen Prüfkonzept einerseits eine Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats von sechs Monaten eingeführt wird, andererseits aber auch noch ein neues Schutzrecht in Form eines pädiatrischen ergänzenden Schutzzertifikats (pädiatrisches Zertifikat) mit ebenfalls einer Laufzeit von sechs Monaten geschaffen wird, welches unmittelbar an das Patent anschliesst. Allerdings fragt sich, ob eine Verlängerung des Schutzes bzw. die Laufzeit des Schutzzertifikats um jeweils zusätzliche sechs Monate zeitlich nicht zu knapp bemessen ist. Im Wissen darum, dass die Schutzdauer bzw. die Laufzeit des Schutzzertifikats hier nicht mehr zur Debatte stehen, ist unser Hinweis denn auch nur als «obiter dictum» zu verstehen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die EU kein pädiatrisches Zertifikat kennt und dieses neue schweizerische Schutzrecht sowohl schweizerischen wie auch ausländischen Gesuchstellern offensteht, könnte eine zeitlich weiter gefasste Schutzdauer durchaus einen Vorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz darstellen.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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