Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Tarmed und Physiotherapie)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. März 2017 haben Sie uns eingeladen, bis zum 21. Juni 2017 zur oben genannten Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme danken wir Ihnen bestens und äussern uns gerne wie folgt:

1. Tarmed

Aufgrund der Tatsache, dass die Tarifstruktur Tarmed veraltet und demzufolge nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner über längere Zeit nicht auf eine gemeinsame Tarifstruktur einigen konnten, begrüsst der Regierungsrat des Kantons Zug grundsätzlich die Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat. Er steht aber den geplanten Eingriffen in die Tarifstruktur, soweit sie die psychiatrische und psychotherapeutische Tätigkeit betreffen, kritisch gegenüber und stellt deshalb folgende Anträge:
1. Die Limitation der Tarifposition "Leistung in Abwesenheit des Patienten (LAP)" ist für die Psychiatrie grosszügiger auszugestalten.
2. Die zeitliche Limitierung der Telefonate mit dem Patienten ist für die Psychiatrie aufzuheben.
Begründung siehe Download.

2. Physiotherapie

Der Regierungsrat des Kantons Zug befürwortet die Forderung von physioswiss betreffend Einführung von Positionen für Berichte und multiprofessionelle Konsilien (insbesondere in der Pädiatrie und der Neurologie). Diesbezüglich sind alle Leistungserbringer in Bezug auf Leistungen in Abwesenheit des Patienten gleichzustellen. Bedingung ist aber, dass die Umsetzung kostenneutral erfolgt, dass also die Einführung der neuen Positionen in einem anderen Bereich der Tarifstruktur kompensiert wird.

Im Übrigen begrüsst der Regierungsrat des Kantons Zug die Festsetzung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen per 1. Januar 2018 ausdrücklich.

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