Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

Mit Schreiben vom 16. August 2017 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Gesundheitsdirektion, der Ausgleichskasse Zug und IV-​Stelle Zug sowie des Amts für Wirtschaft und Arbeit.
Antrag
Art. 11d Abs. 1 VUV sei folgendermassen anzupassen:
1Als Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute, welche:

a. Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute, welche die Anforderungen der Verordnung vom 25. November 1962 über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen; oder

b. Personen, die eine eidgenössische Berufsprüfung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit absolviert haben.Begründung siehe Download.

Begründung siehe Download.

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