Änderung der Verordnung vom 27.6.1995 über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung vom 3.7.2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung vom 20.12.1982 über die Unfallversicherung (UVV)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 12. Februar 2020 lud das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug ein, zur Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung vom 20. Dezember 1982 über die Unfallversicherung (UVV) Stellung zu nehmen.
Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen Sie dem beiliegenden Auswertungsformular. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Details siehe Downloads.

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