Änderung der Waldverordnung im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes

Sehr geehrte Frau Direktorin a.i.

Mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) u.a. den Kanton Zug eingeladen, zur geplanten Änderung der Verordnung über den Wald (WaV, SR 921.01) eine Stellungnahme bis am 25. Januar 2016 zu verfassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat der Direktion des Innern - der das Amt für Wald und Wild angehört - diese Stellungnahme zur direkten Erledigung überwiesen. Im Namen des Regierungsrates danken wir Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Grundsätzlich begrüssen wir die Änderung der Waldverordnung, stellen jedoch zu einzelnen Artikeln verschiedene Anträge.

Anträge und Begründungen siehe Downloads.

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