Änderung des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 10. Februar 2022 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes (AIG) sollen – in Umsetzung der Motion Dobler 17.3067 «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» – die an einer Schweizer Universität oder Hochschule ausgebildeten ausländischen Fachkräfte aus Drittstaaten von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgenommen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Die Ausnahme von den Höchstzahlen soll etwa für Fachkräfte aus den MINT-​Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und in der Medizin gelten.

Details siehe Download.

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