Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 4. Juli 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug eingeladen, bis zum 25. Oktober 2018 zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und zur Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) Stellung zu nehmen.
Sie können die Rückmeldungen des Kantons Zug dem beiliegenden Antwortformular entnehmen.
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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