Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Mit Schreiben vom 2. März 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) betreffend länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen lanciert. Der Kanton Zug nimmt dazu gerne Stellung.

Details, Anträge und Begründungen siehe Download.

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