Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 9. September 2022 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr.

I. Allgemeines

Die Änderungen des Nachrichtendienstgesetzes werden grundsätzlich begrüsst, da dadurch ein Angleichen an die praktischen Bedürfnisse stattfindet. Insbesondere die Ausweitung des Auftrags des Nachrichtendienstes auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Cyberraum und im Bereich Nonproliferation bedeuten für den Kanton Zug als Wirtschaftskanton zukünftig mehr und besser abgestützte Handlungsmöglichkeiten in den bezeichneten Bereichen. Dabei bietet insbesondere die vorgesehene Ausweitung in Art. 20 Abs. 1 Bst. i NDG mehr Möglichkeiten und Handlungsspielräume für die Lagedarstellung im Bereich der Cyberabwehr, was äusserst begrüssenswert ist.

Begründung siehe Download.

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