Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-​19-Test bei der Ausschaffung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 23. Juni 2021 haben Sie die Kantonsregierung zur Vernehmlassung zum rubrizierten Gesetzesentwurf bis 7. Juli 2021 eingeladen. Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Nach Rücksprache mit der Gesundheitsdirektion, der Direktion des Innern, dem Amt für Migration und dem Amt für Justizvollzug nehmen wir gerne wie folgt Stellung.
Wir begrüssen den vorgeschlagenen Gesetzestext von Art. 72 AIG und stellen keine Änderungsanträge.

Details siehe Download.

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