Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, eine Stellungnahme einzureichen.

Vorbemerkung:

Die Tourismusbranche hat besonders stark unter der Pandemie gelitten. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 1. September 2021 ein Recovery Programm verabschiedet. Dessen Hauptelement ist die Erhöhung des Bundesanteils bei Innotour-​Projekten von maximal 50 Prozent auf maximal 70 Prozent für einen befristeten Zeitraum (2023-2026). Im Zentrum stehen insbesondere Projekte betreffend Städte-​ und Geschäftstourismus sowie international ausgerichtete Destinationen, welche von der Covid-​19-​Krise stark betroffen sind. Im Gegensatz zu den beiden Förderinstrumenten Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit und Neue Regionalpolitik sind Projekte aus dem Kanton Zug bei Innotour förderberechtigt, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Antrag:

Wir unterstützen die vorliegende Gesetzesanpassung.

Details siehe Download.

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