Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2015 seinen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG, SR 831.20) in die Vernehmlassung gegeben. Wir danken für die Einladung und nehmen innert Frist Stellung. Da der vom Bund vorgegebene Fragebogen sich nur auf wenige Fragen ausrichtet, möchten wir mit der vorliegenden Stellungnahme den Fokus auf das Wichtige erweitern.
Vorbemerkungen
Die Vorlage will die Invalidenversicherung (IV) weiterentwickeln, mit dem Hauptziel das Eingliederungspotenzial bei den versicherten Personen auszuschöpfen und die Vermittlungsfähigkeit von Versicherten zu stärken. Dies insbesondere für drei Gruppen: Kinder, junge Erwachsene und psychisch erkrankte Versicherte. Es ist sozialpolitisch richtig, dass diesen Gruppen in Anbetracht der Neurenten-​Entwicklung besondere Beachtung geschenkt wird und Verbesserungen angestrebt werden. Insofern begrüssen wir diese Reform. Allerdings sind wir der Ansicht, dass das Potenzial an Massnahmen damit nicht ausgeschöpft ist. Darauf kommen wir in der vorliegenden Vernehmlassung und im beiliegenden Fragebogen zurück.
Die aktuelle Vorlage enthält leider keine Überlegungen zu möglichen, sinnvollen und sozialpolitisch verträglichen Sparvorschlägen im Bereich der Leistungen. Wir bezweifeln stark, dass einzig mit den vorgeschlagenen Massnahmen längerfristig eine stabile finanzielle Situation der IV erreicht werden kann. Die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer wird per Ende 2017 auslaufen und damit die Einnahmenseite massiv beeinflussen.
Einige neuere Entwicklungen lassen darauf schliessen, dass die Zahl der Neurenten steigen wird bzw. dass das Rentenniveau angepasst werden wird (z.B. Leistungsanspruch von anerkannten Flüchtlingen und die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg).
Die Stabilität der Jahresrechnung nach 2018 ist für uns nicht klar. Und noch viel unklarer ist die Bilanzsanierung, das heisst der Abbau der rund zwölf Milliarden Franken Schulden (2014) der IV beim AHV-​Fonds. Dies gilt umso mehr, als praktisch zeitgleich weitere Vorlagen mit zu erwartenden Auswirkungen auf die Finanzen der IV in die Vernehmlassung geschickt wurden. Zu erwähnen sind hier insbesondere das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 sowie die EL-​Reform. Auch die parlamentarische Initiative 12.470 (Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder) wird sich belastend auf die Finanzen der IV auswirken. Eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung sämtlicher Vorlagen vermissen wir.
Ausserdem stellen wir in der Vorlage verschiedene Unklarheiten in Bezug auf die Kompetenzen fest. Statt für Klarheit zu sorgen, werden im Bericht und in der Vorlage Unklarheiten geschaffen, welche für das gute Funktionieren einer Versicherung nachteilig sind.
Wir erlauben uns, einige konkrete Anträge zu stellen.

Anträge und Begründungen siehe Downloads.

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