Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
1. Allgemeine Bemerkungen
Wir begrüssen die generelle Stossrichtung des Kostendämpfungsprogramms. Bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen sind allerdings neben der kostendämpfenden Wirkung insbesondere auch die Versorgungssicherheit und -qualität im Auge zu behalten. Während eine positive Gesamtwirkung bei der Stärkung der koordinierten Versorgung plausibel ist, hängt die Wirksamkeit der Zielvorgabe und der Erstberatungsstelle stark davon ab, wie die entsprechenden Massnahmen umgesetzt werden.
Details siehe Download.