Änderung des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 (DSG; BGS 157.1)

Vernehmlassung zur Teilrevision des Datenschutzgesetzes

Die Kantone müssen die geänderten europäischen Datenschutzvorgaben in ihre Regelwerke übertragen. Der Kanton Zug passt daher das kantonale Datenschutzgesetz entsprechend an. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kantons-​ und Gemeindebehörden. Diese werden präzisiert und der Schutz der Daten der betroffenen Personen verstärkt. Der Regierungsrat lädt die Zuger Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis 10. April 2019.

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