Änderung des DNA-Profil-Gesetzes (Umsetzung der Motion 15.4150 Vitali Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger und des Postulats 16.3003 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Prüfung der Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. August 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 30. November 2019 zur Änderung des DNA-​Profil-Gesetzes vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Grundsätzlich begrüssen wir die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen und insbesondere, dass für den erweiterten Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug sowie die Phänotypisierung ausdrückliche gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Im Allgemeinen erlauben wir uns folgende Hinweise: Sowohl die Phänotypisierung als auch der erweiterte Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug dürfen nur bei Verbrechen angewendet werden. Zudem können gestützt auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung tendenziell nur noch bei schweren Delikten (Vergleichs-​)DNA-​Proben erhoben werden. Folglich wird der Pool an Vergleichs-​DNA-Proben – trotz der vorliegenden gesetzlichen Neureglung – voraussichtlich weiterhin reduziert, womit auch die Erfolgsaussichten eines Suchlaufs mit Verwandtschaftsbezug künftig weiter eingeschränkt werden dürften.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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