Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. Februar 2022 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantone eingeladen, zur Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016 Stellung zu nehmen. Wir äussern uns dazu wie folgt: 
Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs-​ und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird. Zusätzlich ist der Bundesrat daran interessiert, im Rahmen der Vernehmlassung in Erfahrung zu bringen, ob eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie auf geeigneten Neubauten in Kombination mit der vorgeschlagenen steuerlichen Entlastung begrüsst würde.

Details siehe Download.

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