Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. November 2020 haben Sie die Kantone eingeladen zur Änderung des Genetechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) eine Stellungnahme einzureichen.
In der Schweiz gilt ein befristetes Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Das Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert (Art. 37a GTG; SR 814.91) und gilt aktuell bis 31. Dezember 2021. Diese – bereits vierte – Verlängerung seit der Einführung des Verbots als Folge der Volksinitiative «Gentechfrei» im Jahre 2005 ist grundsätzlich unbestritten, da die Konsumentinnen und Konsumenten nach wie vor keine transgenen Produkte kaufen wollen, es nach wie vor keine Koexistenzregeln gibt und auch in der EU ein de facto Moratorium herrscht. Die Verlängerung wird dieses Mal verstärkt mit der sich enorm verändernden Entwicklung der Gentechnik begründet. In den Erläuterungen werden jedoch die Definitionen, was als gentechnisch verändert gilt und was nicht, neu konkretisiert. Diese Abgrenzungen sind sehr umstritten.

Details siehe Download.

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