Änderung des Heilmittelgesetzes (neue Medizinprodukte-​Regulierung) und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse; Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 2. März 2018 lud das Eidgenössische Departement des Innern die Kantone ein, zur Änderung des Heilmittelgesetzes und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse Stellung zu nehmen.
Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen Sie dem beiliegenden Auswertungsformular. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Gesundheitsdirektion
sign.
Martin Pfister
Regierungsrat
Beilage:

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