Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Datenaustausch, Risikoausgleich)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 17. November 2021 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, bis am 3. März 2022 zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Datenaustausch, Risikoausgleich) Stellung zu nehmen. Das Geschäft wurde zur direkten Erledigung an die Gesundheitsdirektion überwiesen.
Gerne äussern wir uns wie folgt:
Wir begrüssen, dass mit Art. 6b E-KVG eine Grundlage für den Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern geschaffen wird, um die Überprüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht zu vereinfachen sowie Doppel-​ und Mehrfachversicherungen zu vermeiden.

Details siehe Download.

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Gesundheitsdirektion
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 35 04