Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vom 3. Februar 1995 (Militärgesetz, MG; SR 510.10) und der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee vom 18. März 2016 (Armeeorganisation, AO; SR 513.1) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach.

1. Allgemeine Bemerkung

Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich. Damit werden die erforderlichen Grundlagen geschaffen bzw. angepasst, um die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) bis Ende 2022 zu ermöglichen.

Details siehe Download.

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