Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. März 2018 hat das Eidgenössische Departement des Innern den Kanton Zug eingeladen, bis zum 13. Juli 2018 zur Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) Stellung zu nehmen.
Wir begrüssen die gesetzliche Verankerung der Übertragung des Betriebs der Tierverkehrsdatenbank an die externe Betreiberin identitas AG. Ferner sind wir mit den Regelungen zur Beteiligung des Bundes an der identitas AG sowie betreffend eignerpolitische Steuerungseckpunkte einverstanden und unterstützen auch die übrigen Änderungen des Tierseuchengesetzes.
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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